Votum Deregulierung Erdwärme

Votum Deregulierung Erdwärme
1. Juli 2020 Simon Vogel

Folgend mein Votum zur parlamentarischen Initiative „Deregulierung Erdwärme“:

Herr Präsident, geschätzte Anwesende

Das UNG wollte Sicherheit schaffen im Bereich der tiefen Geothermie, aber auch allgemein die Nutzungsansprüche des Untergrundes koordinieren. Damals war nicht klar, dass man mit dem Gesetz wesentliche Hindernisse für die Nutzung von oberflächennaher Geothermie geschaffen hat. Heute haben wir im Thurgau eine Leistungsbeschränkung, wie sie sonst kein Kanton kennt.

Dass diese Überregulierung ein Hindernis ist, haben wir alle erkannt und ein Festhalten an der Leistungsgrenze von 100 kW stand bisher nicht zur Diskussion. Die einzige Frage ist, sollen wir ab 500 kW eine Bewilligung verlangen oder reichen die 1000 kW, ab welchen eine Konzession nötig ist?

Machen wir uns doch kurz die Unterschiede bewusst. Mit einer Bewilligung gemäss UNG wird ein rechnerischer Nachweis gefordert, dass nach 50 Jahren die 1°C Abkühlungsgrenze immer noch innerhalb der Parzelle liegt. Weiter müssen zusätzliche Auflageanforderungen eingehalten werden und ein Versicherungsnachweis mit einer Laufzeit von 25 – 50 Jahre erbracht werden. Dies auch vor Allem, um den Risiken der tiefen Geothermie Rechnung zu tragen.

Eine Berechnung zur Auskühlung des Untergrundes soll gemäss Botschaft des Regierungsrates ohnehin auf anderem Wege, zum Beispiel über das Gewässerschutzgesetz, gefordert werden. Weiter sind entsprechende Berechnungen und Simulationen bereits heute State-of-the-Art und werden auch bei kleinen Projekten durchgeführt, obwohl dies nicht vom UNG verlangt wird.

Die meisten Risiken für oberflächennahe Geothermie, wie zb. die Anhebung des Untergrundes durch Anhydrit oder Explosionen durch Erdgas, sind im Thurgau nicht gegeben[1] oder werden bereits über die Bewilligung gemäss GschG entsprechend behandelt.

Das Abdriften von Bohrungen ist tatsächlich ein Problem. Allerdings dürften Bohrungen hier bei uns eher weniger betroffen sein als anderswo, da der geologische Aufbau des Bodens weniger schräg verlaufende Schichten aufweist[2]. Die Vermessung könnte jedoch ebenfalls über die Bewilligung gemäss GschG umgesetzt werden, wie dies zb im Kanton Aargau der Fall ist. Hierzu braucht es keine Bewilligung gemäss UNG.

 

Für mich macht auch diese neue Abstufung der Leistungsgrenzen keinen Sinn. Bisher war die Grenze so ausgelegt, dass eine Grössenordnung dazwischen lag und die Projekte einen ganz anderen Charakter hatten. Neu wäre es möglich eine Anlage mit 60 Sonden in 200 Metern zu bauen (ca 500 kW) und für eine Anlage mit 110 Sonden (ca 900 kW) bräuchte es eine Bewilligung. Wenn es Herausforderungen gibt die bei einer grösseren Anzahl von Sonden auftreten, müssen diese meiner Meinung nach gelöst sein, unabhängig ob davon ob es 60 oder 110 Sonden sind. Natürlich ist eine Grenze nie ganz fair und etwas willkürlich, doch es ist eine Tatsache, dass es Wärmeprojekte im Bereich bis 1000 kW gibt. Wenn wir schon grössere Wärmeprojekte fördern wollen, dann machen wir doch das gleich für alle und legen eine realistische Schwelle fest. Der Zusammenschluss zu grösseren Erdwärmefeldern anstatt vielen kleinen Projekten wird auch aus Sicht der Wirtschaftlichkeit und Effizienz immer mehr zum Thema werden.

Es muss für uns ein Anliegen sein, dass in Zukunft alle Projekte, welche eine ähnliche Heizleistung benötigen, ökologisch realisiert werden. Wir stehen vor der gewaltigen Aufgabe uns bei allen Heizungsanlagen von den fossilen Brennstoffen zu lösen.

In diesem Sinne lehnen sie den Antrag Müller ab und halten an der Fassung ohne Leistungsgrenze fest. Machen wir den Weg frei, für eine sichere und zukunftstaugliche Energiequelle.

[1] https://energie.tg.ch/public/upload/assets/35728/Broschuere-Geothermie_im_Kanton_Thurgau.pdf

[2] Gemäss Auskunft von Geothermie-Schweiz (Dr. Katharina Link)

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